Ausbildung Gabelstapler und Hubarbeitsbühnen

Ein sicherer Umgang mit Gabelstaplern und und Hubarbeitsbühnen verlangt ein Geschick und Können.

Bediener von Gabelstaplern sowie Hebebühnen / Hubarbeitsbühnen


Ein sicherer Umgang mit Gabelstaplern verlangt ein Geschick und Können.

Allgemeine Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer

Basis / Nach Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 925

Ziele

Die Teilnehmer/innen erweitern ihre bereits erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten

Zum sicheren Führen von Flurförderzeugen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 925.

Teilnehmerkreis

Personen die als Gabelstaplerfahrer/in eingesetzt werden .

Voraussetzung

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung
  • Gute Kenntnisse in der deutschen Sprache
  • Prüfung in anderen Sprachen auch möglich

 

Abschluss

  • Fahrerausweis für Flurförderfahrzeuge/Basis

Inhalte

Theoretische Ausbildung

  • Rechtliche Grundlagen und Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Antriebsarten und Standsicherheit
  • Betrieb allgemein und regelmäßige Prüfung
  • Umgang mit Last und Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln und Verkehrswege
  • Theoretische Abschlussprüfung

Praktische Ausbildung

  • Einweisung am Flurförderzeug und tägliche Einsatzprüfung
  • Lastschwerpunkt, Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
  • Hinweise auf Gefahrenstellen am Flurförderzeug
  • Gewöhnung an das Flurförderzeug
  • Verlassen des Flurförderzeug
  • Fahr- und Stapelübung (Parcours)
  • Praktische Abschlussprüfung

Hinweis:

Die Ausbildung für die Teilnehmer erfolgt nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz (BGG 925)

Die Teilnehmer/innen erweitern ihre bereits erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Führen von Flurförderzeugen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 925.

Ziel

Die Ausbildung zum Bediener von Hebebühnen / Hubarbeitsbühnen ( Kategorie: 1a, 1b, 3a, 3b ) Nach BGG, UVV, DGUV Grundsatz 308-008 usw.

Teilnehmerkreis

Personen die zum Bedienen von Hebebühnen sowie Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden.

Voraussetzung

  • Mindestalter 18 Jahre, oder 16 Jahre in der Berufsausbildung
  • Körperliche und geistige Eignung
  • Gute Kenntnisse in der deutschen Sprache
  • Prüfung in anderen Sprachen auch möglich

 

Abschluss

  • Bedienerausweis für Hebebühnen / Hubarbeitsbühnen

 

Inhalte

Theoretische Ausbildung

  •  Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Bauarten
  • Betrieb allgemein
  • Übernahme und Transport der Maschine
  • Aufstellung / Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
  • Arbeiten mit der Maschine
  • Unfallgeschehen
  • Sondereinsätze
  • Theoretische Abschlussprüfung

Praktische Ausbildung

  • Einweisung an der Hubarbeitsbühne
  • Sicht- und Funktionsprüfung
  • Standsicherer Aufbau
  • Standsicheres Verfahren
  • Steuerungsfunktionen
  • Funktion Notablass
  • Praktische Abschlussprüfung
Die Schulung erfolgt unter Berücksichtigung der Grundsätze für Bediener von Hubarbeitsbühnen DGUV Grundsatz 308-008 sowie ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 70, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10, DGUV Information 208-019 & 209-075 sowie anderen einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln wie TRBS und Merkblätter. Er hat sich dabei immer an die jeweiligen aktuellen Vorschriften wie: DGUV-V, DGUV-R, DGUV-I, DGUV-G, TRBS, DIN und EN Normen usw zu halten.