Begleitetes Fahren ab 17

Auf die richtige Begleitung kommt es an - und bereits mit 17 Jahren Auto fahren! Zukünftig darfst du nach bestandener Prüfung bereits mit 17 Jahren Auto fahren, allerdings muss bei jeder

 

Auf die richtige Begleitung kommt es an - und bereits mit 17 Jahren Auto fahren!

Zukünftig darfst du nach bestandener Prüfung bereits mit 17 Jahren Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Bei der Antragsstellung muss die Begleitperson (es können auch mehrere sein) bereits angegeben werden.Durch die neue Regelung kannst du- nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters - deine Führerschein Ausbildung Klasse B oder BE bereits mit 16,5 Jahren beginnen. Die Klasse B schließt die Klasse M,L und S ein, hier darfst du ohne Begleitung fahren, weil du das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hast.

Hier die wichtigsten Regelungen:


1. Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,

2. …muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, die während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,

3. …darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nach Absatz 3 im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.
Die Fahrerlaubnisbehörde hat bei Erteilung nach Absatz 3 zu prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen; sie hat die Auskunft nach Nummer 3 beim Verkehrszentralregister einzuholen.

Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn sie

1. 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,

2. unter der Wirkung in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht.

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